Jetzt gab es da doch dieses Urteil gegen die Telekom, dass bei Flatrate ein Volumenbegrenzung unzulässig ist. Ich grübele momentan darüber nach, ob das daran lag, dass die Telekom im Vertrag das Wort "Flatrate" verwendet hatte, Das war bei mir vor der Umstellung auch der Fall. Der neue Vertrag sagt nur schmallippig 21 Mb/s (21 GB Volumen).
Wäre es aussichtsreich, ebenfalls zu klagen ? Letzteres müsste wohl sein, denn von sich aus, werden die nichts machen.